"Urheber - Folgerecht"

Beim Weiterverkauf von Kunstwerken wie zum Beispiel Gemälden können bildende Künstlerinnen und Künstler künftig auch dann an den Erlösen partizipieren, wenn der Verkauf im europäischen Ausland stattfindet.

 

Kulturstaatsminister Bernd Neumann begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Die Federführung lag bei der Bundesministerin der Justiz. Nach dem Kabinettbeschluss soll die EU-Richtlinie über das "Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes" in nationales Recht umgesetzt werden.

Das Folgerecht gibt dem bildenden Künstler den Anspruch, bei Veräußerungen seiner Werke am Veräußerungserlös beteiligt zu werden. Kulturstaatsminister Bernd Neumann betont: "In der Vergangenheit bestanden durch die unterschiedliche Rechtlage in Europa Nachteile für den deutschen Kunstmarkt und damit mittelbar auch für die Künstler. Mit der Umsetzung der "Folgerechtsrichtlinie" in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird dieses Ungleichgewicht im europäischen Kunsthandel endlich beseitigt".

Wichtige Kunstmärkte - wie Großbritannien und Österreich - haben bisher kein Folgerecht gekannt. Deutsche Künstler, deren Werke in diesen Ländern weiterveräußert wurden, haben daher keine Vergütung bekommen. Dies wird sich nach Umsetzung der Richtlinie in allen Mitgliedstaaten ändern. Der Regierungsentwurf stellt zugleich die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Kunsthandels in Deutschland sicher: Künftig gelten für den Kunsthandel in Deutschland vergleichbare Bedingungen wie in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

 

Quelle: www.bundesregierung.de

Teilen

Zurück