Stefan-George-Gesellschaft e.V.

Die Stefan-George-Gesellschaft ist eine offene, internationale, wissenschaftliche und literarische Vereinigung mit jährlichen Tagungen und einem Jahrbuch. Das George-Jahrbuch ist ein offenes, der sachlichen Diskussion verpflichtetes Organ der George-Forschung. Aufnahme finden daher Vorträge, Aufsätze, kleinere Editionen und Rezensionen zu dem Dichter, seinem Werk, seinem Kreis sowie zur Rezeptionsgeschichte. Weiterhin werden Beiträge zur Literatur der Jahrhundertwende und der Weimarer Republik aufgenommen, sofern sich ihre Fragestellung zu George und seinem Kreis in eine Beziehung setzen lassen. In ihrer heutigen Form besteht die Gesellschaft seit 1995, ihre Wurzeln gehen aber in das Jahr 1976, als auf Anregung von Oberstudiendirektor Dr. Robert Wolff die Gesellschaft zur Förderung der Stefan-George-Gedenkstätte Bingen e.V." gegründet wurde. In Zusammenarbeit mit der Stefan-George-Stiftung, Stuttgart, betreut die Gesellschaft das Stefan-George-Museum.

Weitere Informationen

Jahrestagung der Stefan-George-Gesellschaft mit Vorträgen (auch Seminar, Symposion) und Mitgliederversammlung; 1 - 2 zusätzliche Veranstaltungen (Vortrag, Vernissage, Lesung)

Publikationen

George-Jahrbuch. Hg. von Wolfgang Braungart und Ute Oelmann. Tübingen: Niemeyer.

 

Das im Auftrag der Stefan-George-Gesellschaft herausgegebene George-Jahrbuch erscheint seit 1996 im Abstand von jeweils zwei Jahren. Es ist ein offenes, der sachlich

Adresse

Freidhof 9
55411 Bingen
Tel.: 06151-592503

Kategorie

Museen / Bildende Kunst
Vereine / Organisationen

Institutionsform

Eingetragener Verein

Einrichtungsart

Kulturverein

Führungen

Anmeldung: Tourist-Info Bingen: Tel. 06721-184205 od. 206, kostenlos (Deutsch, Französisch, Englisch). Joachim Giesbert: Tel. 06721-10237, Dr. Grimm: 06721-14342 oder Gisela und Ernst-Diether Eidemüller: Tel. 06151-592503.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten: Di, Do, Sa 14.00 - 17.00 Uhr, Nach Absprache

Hinweise für Behinderte

Rollstuhlrampe nur im Erdgeschoss, doppelter Handlauf an der Treppe zum 1. Stock, Rollstuhlfahrer müssen hochgetragen werden.