Kulturgutschutz
Zuständig für den Kulturgutschutz in Rheinland-Pfalz ist das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI).
Es ist z.B. verantwortlich für
• die Eintragung von Kulturgut in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes
einschließlich der Bescheinigung über die Nichteintragung (sog. „Negativattest“)
gemäß § 14 KGSG,
• die Erteilung von Rechtsverbindlichen Rückgabezusagen,
• die Bearbeitung von Anträgen auf Ausfuhr von Kulturgütern und
• die Rückgabe von Kulturgütern.
Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter nach dem Kulturgutschutzgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 über die Ausfuhr von Kulturgütern können Sie nunmehr vollständig online beantragen. Hierbei werden Sie durch einen Antragsassistenten unterstützt, der aus Ihren Angaben automatisch die richtige Ausfuhrgenehmigung ermittelt. Das Online-Angebot wird durch einen sog. Vorab-Check ergänzt, mit dem weniger routinierte Personen anonym und in wenigen Schritten ermitteln können, ob im konkreten Fall eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird.
Zudem soll es bis zum Jahresende derart weiter ausgebaut werden, dass auch die Ausfuhrgenehmigung digital erteilt wird.
Sie erreichen das Online-Angebot über das Internetportal der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zum Kulturgutschutz:
http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/Service/Formulare/Behoerdenfinder/behoerdenfinder_node.html.
Das Online-Angebot können Sie vollständig online nutzen, wenn Sie sich mit dem Nutzerkonto Bund (Privatpersonen) oder dem ELSTER-Unternehmenskonto (für Unternehmen, gewerblich Tätige, Vereine, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen etc.) anmelden. Ohne eine solche Anmeldung können Sie das Online-Verfahren ebenfalls nutzen, müssen den Antrag aber wie bisher auf Papier ausdrucken und an die zuständige Kulturgutschutzbehörde übermitteln.
Weiterführende Informationen
- zum Nutzerkonto Bund finden Sie unter https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/themen/ozg-infrastruktur/nutzerkonten/nutzerkonten-node.html
und https://id.bund.de/de/eservice/konto,
zum ELSTER-Unternehmenskonto (künftig: „Mein Unternehmenskonto“) finden Sie unter
https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/nezo
Dieses Portal informiert des Weiteren über
• die Ziele und die Aufgaben des Kulturgutschutzes
• die rechtlichen Grundlagen auf nationaler, gemeinschaftsrechtlicher und
völkerrechtlicher Ebene
• die zuständigen Behörden und Ansprechpartner/innen in den einzelnen Ländern
• sowie Sachverständige.
Zudem sind alle 16 Länderverzeichnisse zum national wertvollen Kulturgut recherchierbar. Die Website illustriert nicht nur die hohe nationale und internationale Bedeutung des Kulturgutschutzes, sondern verdeutlicht gerade mit ihrer Datenbank zum national wertvollen Kulturgut auch die große Vielfalt der einzelnen geschützten Objekte in Deutschland.
Provenienzforschung
Rheinland-Pfalz ist Mitstifter des „Deutschen Zentrums Kulturgutverluste“, bei dem die Provenienzforschung zu NS-Raubkunst gebündelt, gestärkt sowie ausgebaut und damit die praktische Suche nach Raubkunst in Museen, Bibliotheken und Archiven nachhaltig modernisiert wird. Die Stiftung berät und unterstützt öffentliche und private Einrichtungen sowie Einzelpersonen zur Erreichung von fairen und gerechten Lösungen hinsichtlich im Nationalsozialismus entzogenen Kulturgutes.
Ansprechpartner für weitere Informationen:
Frau Hedda Frank
Telefon: 06131/16 5451 E-Mail: hedda.frank(at)mffki.rlp.de