Infolge der kontaktbeschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kam das Vereinsleben in vielen Kulturvereinen nahezu zum Erliegen. Museen waren geschlossen, Theatergruppen, Chöre, Musikgruppen konnten zeitweise weder proben noch auftreten,“ erklärte Kulturministerin Katharina Binz bei der Vorstellung des Förderprogramms, dass 500.000 Euro bereitstellt. Viele Vereine erwarten für die kommenden Monate einen deutlich spürbaren Rückgang an Mitgliedern, und verzeichnen auch jetzt schon einen Rückgang an ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Vereinsvorstände suchen nach Wegen, wie ihr Verein nach der Corona-Pandemie weiterarbeiten kann und fragen sich ob der „Vor-Corona-Zustand“ wieder erreicht werden kann.
„Hier setzt das neue Förderprogramm an. Wir wollen den Vereinen dabei helfen, ihr Vereinsleben wieder hochzufahren, den „Blick nach vorn zu richten,“ erklärte die Kulturministerin. „Wir wollen die gemeinnützigen Kulturvereinen dabei unterstützen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewältigen zu können. Wir wollen die Vereine insbesondere bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Strukturen, im Nachwuchs- und Mitgliederbereich, bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit und vor allem auch bei der Digitalisierung unterstützen,“ erläuterte Binz weiter.
Die Förderschwerpunkte des Programms erstrecken sich auf folgende Bereiche:
Mitgliederwerbung/Imagekampagne
Digitalisierung
Strukturentwicklung
Nachwuchsarbeit
Das Programm startet am 01. September 2021 und ist bis zum 31. Mai 2022 befristet.
Hintergrund:
Antragsberechtigt sind Kulturvereine die den Schwerpunkt ihres Vereinszwecks in den Bereichen der darstellenden Kunst, bildenden Kunst, kulturellen Bildung, Musik, Literatur, Soziokultur oder der Ausstellung künstlerischer oder kultureller Inhalte haben. Die Höhe der finanziellen Hilfen beträgt maximal 4.000 Euro je Verein. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Es werden maximal 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bezuschusst. 20 % der Finanzierungsmittel müssen aus Eigenmitteln oder sonstigen Einnahmen getragen werden, hierzu zählen keine Eigenleistungen.
Den Online-Antrag zum Förderprogramm finden Sie <link file:42428 _blank download>hier oder unter: <link https: kulturland.rlp.de de kultur-foerdern foerderprogramme external-link-new-window>kulturland.rlp.de/de/kultur-foerdern/foerderprogramme/.
Die Förderrichtlinie mit weiteren Informationen zum Förderprogramm finden Sie ebenfalls <link file:42429 _blank download>hier.
Antragsschluss ist der 01. Dezember 2021. (Datum Posteingang bei der Bewilligungsbehörde).