| Kulturförderung

Neue Kulturförderrichtlinie seit 01. Januar 2018 in Kraft

Der Erlass regelt Erleichterungen bei der Kulturförderung und stärkt das ehrenamtliche Engagement.

Mit Beginn des Jahres ist die neue "<link http: landesrecht.rlp.de jportal portal t rii page external-link-new-window>Allgemeine Kulturförderrichtlinie" in Kraft getreten. Durch diese werden die einschlägigen Zuwendungsbestimmungen zukünftig deutlich vereinfacht und flexibilisiert.

So wird durch die neue Förderrichtlinie:

- die Festbetragsfinanzierung bis 50.000 Euro Zuwendungshöhe,
- ein vereinfachter Verwendungsnachweis bis 25.000 €, im Einzelfall bis 50.000 €
- ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bis 50.000 Euro Zuwendungshöhe,
- der Wegfall der Zwei-Monats-Frist beim Mittelabruf bis 25.000 Euro Zuwendungshöhe und
- die Anerkennung von ehrenamtlich geleisteter Arbeit als fiktive Ausgabe bei der Ermittlung des
- Eigenanteils eingeführt bzw. festgeschrieben

Hier finden Sie einen Auszug aus dem <link file:23271 _blank download>Amtsblatt.

 

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