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Reisekostenförderung für Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles

Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen geprägt. Jene, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beantragen.
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Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Reisen ins deutschsprachige Ausland, von kommerziellen Veranstaltenden organisierte Projekte, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.

Vergabekriterien:
- hohe musikalische Qualität des antragstellenden Ensembles
- kulturpolitische Bedeutung des Vorhabens für das Zielland
- Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Austausch stehen.
- Programmgestaltung und -ablauf sollen schlüssig sein
- Einladung für eine Partnerschaft im Gastland: Der Kooperationsbeteiligte im Gastland muss im Einladungsschreiben bestimmte Leistungen zusagen, etwa Unterstützung bei Übernachtungen, Verpflegung, Transport, Werbung, Nutzung von Übungsräumen, Konzertsälen o. ä.
- Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich, das Projekt sollte bereits bei Antragstellung im Wesentlichen durch den Eigenanteil der Teilnehmer*innen sowie durch Zuwendungen aus dem öffentlichen und/oder privaten Sektor finanziert sein.
- Im Amateur- und Nachwuchsbereich bezuschussen wir keine Honorare.
- Für Reisen innerhalb Europas wird das flexible und nachhaltige Reisen mit der Bahn empfohlen, selbst wenn dadurch höhere Reisekosten entstehen. Diese werden als zuwendungsfähig anerkannt.

Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

Quelle und weitere Informationen: https://www.goethe.de/de/kul/foe/aus.html
 

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