Achtung: Fristverlängerung

Am 8.10.2002 berichteten wir über die Änderung der Abgabenordnung bei steuerbegünstigter Betätigung im kulturellen Bereich. Der vollständige Artikel (inklusive einer Mustersatzung) findet sich hier. Bis zum 31.12.2002 sollten staatliche und kommunale Einrichtungen, die im Bereich Kultur grundsätzlich steuerbegünstigt tätig sind, also z.B. Theater, Museen oder Bibliotheken, eine den gemeinnützlichkeitsrechtlichen Vorgaben genügende Satzung gemäß einer vom Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz herausgegebenen Mustersatzung erstellen und bei ihrem jeweiligen Finanzamt einreichen. Das Ministerium der Finanzen will den betroffenen Einrichtungen ermöglichen, auf diesem einfachen Wege die bisherigen Steuervergünstigungen zu erhalten.

 

Achtung: Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13.11.2002 wird die Frist, bis zu deren Ablauf die von der Gesetzesänderung betroffenen Körperschaften eine den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts genügende Satzung erhalten müssen, bis zum 30. Juni 2003 verlängert.

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