Ziel des Aktionsfonds ist es, insbesondere kleinere Kultureinrichtungen bei der Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements zu unterstützen und so deren Resilienz nachhaltig zu stärken. Bewegliches und unbewegliches Kulturgut einer Gesellschaft ist grundsätzlich denselben Gefahren ausgesetzt, die auch andere gesellschaftliche Bereiche existentiell bedrohen. Dazu zählen bewaffnete Konflikte ebenso wie Extremwet-terereignisse, Havarien, Schädlinge, Hochwasser, Brände oder Vandalismus.
Dazu Boris Rhein, Hessischer Ministerpräsident und Vorsitzender des Stiftungsrats der Kulturstiftung der Länder: „Ich bin dankbar, dass die Länder gemeinsam mit der Notfallallianz Kultur an einem Strang ziehen, um Kulturinstitutionen in ganz Deutschland auf Risiken- und Gefahrensituationen vorzubereiten. Mit diesem Rüstzeug können Institutionen und Organisationen künftig präventiv sowie im Notfall schnell und effektiv handeln.“
Petra Olschowski, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg: „Die Kunstschätze und Dokumente in unseren Museen, Bibliotheken und Archiven sind Kern unserer kulturellen Identität und unserer geschichtlichen Erinnerung. Die Notfallallianz schützt diese Kulturgüter. Deshalb unterstützt Baden-Württemberg die Kulturstiftung bei dieser Initiative.“
Joe Chialo, Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Berlin: „Unsere wertvollen Kulturschätze spiegeln unsere gemeinsame Kultur und unsere geteilten Werte wider. Das Bewusstsein und die gemeinsame Verantwortung für ihren Schutz vor Extremwetter und in Notfällen sind ein erfreuliches Zeichen länderübergreifender Zusammenarbeit. Ich danke allen beteiligten Ländern für diese Initiative.“
Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen: „Extremwetterlagen werden auch in Zukunft unsere wertvollen Kulturschätze bedrohen. Am besten sind wir darauf vorbereitet, wenn wir uns mit Kompetenz und Erfahrung gegenseitig unterstützen. Mit der Notfallallianz haben wir einen Zusammenschluss aller relevanten Akteurinnen und Akteure geschaffen, um gemeinsam Kultur- und Kunstschätze effektiver zu schützen und für den Krisenfall besser gewappnet zu sein.“
Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz: „In Rheinland-Pfalz haben wir nach der Flut im Ahrtal 2021 unsere Notfallvorsorge im Kulturbereich stark ausgebaut, u. a. durch den Aufbau eines landesweiten Kulturgutkatasters. Mit unserer Beteiligung an der Notfallallianz Kultur ergänzen wir dieses Engagement um einen weiteren Baustein.“
Prof. Dr. Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder: „Ich freue mich sehr, dass die Kulturstiftung der Länder den Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur dank der Unterstützung der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz noch um ein gutes Drittel aufstocken kann. Damit ist ein entscheidender erster Schritt getan, um die Kulturinstitutionen in der Notfallvorsorge und bei kurzfristigem Bedarf auch in der Notfallhilfe zu unterstützen.“
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für den Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.
Was wird gefördert?
Der Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur fördert Maßnahmen zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements. Dazu zählen Maßnahmen wie die Anschaffung einer Notfallausstattung, Schulungen zum regionalen Aufbau von Netzwerken, Erstellung von Notfallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung von Prävention und Notfallhilfe. So soll die Resilienz von Kultureinrichtungen gestärkt und diese für mögliche Gefahren und Risiken sensibilisiert werden, denen Kultureinrichtungen und ihre Sammlungen grundsätzlich ausgesetzt sind.
Gefördert werden Maßnahmen,
• die auch überregionales Anwendungspotential haben,
• von denen andere Akteurinnen und Akteure in Deutschland lernen und
profitieren können,
• die modellhaft sind,
• die nachgenutzt, auf andere Zusammenhänge übertragen oder
weiterentwickelt werden können.
Die geförderten Projekte sollen die maximale Fördersumme in Höhe von 5.000 Euro nicht überschreiten.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass die beantragte und durch den Aktionsfonds ermöglichte Maßnahme in bestehende Konzepte oder Strategien zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements der antragstellenden Einrichtung eingebettet ist und zu deren Weiterentwicklung beiträgt. Antragstellende, die noch nicht über ein solches Konzept bzw. eine solche Strategie verfügen, sind gehalten, diese während des Förderzeitraums zu entwickeln und in Form eines schriftlichen Berichts mit Abschluss des Projekts vorzulegen.
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Termine können vereinbart werden unter: kontakt(at)notfallallianz-kultur.de
Die Notfallallianz Kultur ist ein gesamtgesellschaftliches Bündnis für Kultur in Krisen und Notfällen. Sie versteht sich als bundesweite Plattform für Institutionen und Organisationen, die in Krisen- und Notfallsituationen jeweils eigenständig und im Rahmen ihrer spezifischen Fähigkeiten und Möglichkeiten einen Beitrag zur Notfallhilfe im Bereich Kultur leisten. Als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde die Notfallallianz Kultur auf Initiative der Kulturstiftung der Länder im Sommer 2021 gegründet. Die Partnerinnen und Partner sind davon überzeugt, dass Gefährdungen von Kunst und Kulturgut durch Krisen und Katastrophen nur im Schulterschluss bewältigt werden können. Hierfür müssen die finanziellen, materiellen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden, um kulturgutbewahrende Einrichtungen bei der Notfallprävention zu unterstützen, für dieses Thema zu sensibilisieren sowie ausreichend darüber zu informieren. Partnerinnen und Partner dieser Allianz sind Ministerien und Behörden, Institu-tionen der Kulturförderung wie etwa Stiftungen, zivilgesellschaftliche Organisationen wie Verbände, Initiativen, Vereine oder wissenschaftliche Einrichtungen.
Die Kulturstiftung der Länder entwickelt, fördert und begleitet im Auftrag der 16 deutschen Länder Initiativen und Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur, die für ganz Deutschland bedeutsam sind und im Verbund mehrerer Partner umgesetzt werden. Die Kulturstiftung der Länder stellt die gesellschaftliche Bedeutung von Kultur in den Vordergrund. Dabei versteht sie unter Kultur die Gesamtheit der kulturellen Ausdrucksformen – materiell und im-materiell –, die Menschen in der Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt hervorbringen, um Ideen und Werte auszudrücken und ihren Platz in dieser Welt zu bestimmen. Die Kulturstiftung der Länder will die kulturelle Teilhabe möglichst vieler Menschen erhöhen. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählen die Erwerbung, der Erhalt, die Dokumentation und die Präsentation und Vermittlung von Kulturgut. Weitere Informationen unter: www.kulturstiftung.de
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