| 60. Jahrestag Elysée-Vertrag

Am 22. Januar 1963 unterzeichneten Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer und der französische Staatspräsident Charles de Gaulle den Élysée-Vertrag

Er sollte als Meilenstein in die Geschichte der deutsch-französischen Beziehungen eingehen: Fast 18 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges verpflichteten sich die einstigen „Erbfeinde“ zu Freundschaft und umfassender politischer Zusammenarbeit. Damit besiegelte der Vertrag die Partnerschaft zwischen zwei Ländern, die sich im Laufe der Jahrhunderte wiederholt bekriegt hatten.
Vor 60 Jahren unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Staatspräsident Charles de Gaulle den Élysée-Vertrag ©Assemblée nationale
Vor 60 Jahren unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Staatspräsident Charles de Gaulle den Élysée-Vertrag ©Assemblée nationale

Frankreich und Deutschland – es gibt in der Europäischen Union (EU) keine zwei Mitgliedstaaten, die für den europäischen Integrationsprozess derart wichtig waren und es auch zukünftig sein werden. Das Besondere dieser Beziehung erklärt sich durch die Aussöhnung zweier lange Zeit verfeindeter Länder nach 1945. Ein wesentliches institutionelles Fundament der deutsch-französischen Partnerschaft ist der Élysée-Vertrag von 1963, der einen qualitativen Sprung in der Annäherung beider Staaten darstellte und die nach dem Zweiten Weltkrieg begonnene Aussöhnung „krönte“.

Charles de Gaulle und Konrad Adenauer versicherten sich in dem heute auch als Jahrhundertvertrag gewerteten Abkommen ihrer gegenseitigen Überzeugung, „dass die Versöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk, die eine jahrhundertealte Rivalität beendet, ein geschichtliches Ereignis darstellt, das das Verhältnis der beiden Völker zueinander von Grund auf neugestaltet“. Hintergrund des Abkommens war die Erkenntnis auf beiden Seiten, dass nur durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland ein vereintes und damit friedliches Europa zu erreichen sei.

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