Für Preise und Förderungen im Rahmen der kulturellen Filmförderung des Bundes können ab sofort Anträge bei der Beauftragten für Kultur und Medien gestellt werden.
Nachfolgend die Antrags-/ Einreichfristen für Preise und Förderungen der Filmförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie die Termine der Preisverleihungen im Jahr 2003. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass sich nahezu alle Antragsfristen im Gegensatz zum Jahr 2002 geändert haben.
Preise
Deutscher Filmpreis (unverfilmtes Drehbuch): 15. Dezember 2002 Deutscher Filmpreis: 20. Januar 2003 Deutscher Filmpreis (ausländischer Film): 20. Januar 2003
Kinoprogrammpreis: 31. Januar 2003
Verleiherpreis: 30. April 2003
Deutscher Kurzfilmpreis: 10. Juli 2003
Innovationspreis: 31. Juli 2003
Förderungen
Produktionsförderung für Kurzfilmvorhaben (B): 15. Januar 2003 Produktionsförderung (C) für Kinder- und Jugendfilme: 15. Januar 2003
Verleihförderung: 31. Januar 2003, 30. April 2003, 25. Juli 2003, 31. Oktober 2003 Produktionsförderung (A) für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme: 1. März/1. September 2003 Drehbuchförderung für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme (D) und Drehbuchförderung für Kinder- und Jugendfilme (DC): laufend
Preisverleihungen
Der Deutsche Filmpreis wird am 6. Juni 2003 in Berlin vergeben. Der Kinoprogrammpreis und der Verleiherpreis werden am 18. September 2003 in einem Spitzenpreisträgerkino verliehen. Die Gewinner des Deutschen Kurzfilmpreises und des Innovationspreises erhalten am 7. November 2003 ihre Auszeichnung.
Alle Anträge, die dazugehörigen Merkblätter und die neuen Filmförderungsrichtlinien vom 10. November 02 sind erhältlich unter www.filmfoerderung-bkm.de oder bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Referat K 35, Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn, Email: K35@bkm.bmi.bund.de
Quelle: www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Kultur-,466.449559/Kulturelle-Filmfoerderung-des-.htm
zum Artikel unter www.kulturportal-deutschland.de/kp/indexartikel.xml