Ein Debütwerk kann nur über den Verlag, gemeinsam mit dem/der Autor*in, für den Preis vorgeschlagen werden. Selbstverlage sind ausgeschlossen. Das Debütwerk kann aus den Gattungen Kinder- und Jugendbuch, Belletristik, Lyrik oder Krimi stammen. In besonderen Fällen kann auch ein Sachbuch, einschließlich Foto- oder Bildband, ausgezeichnet werden, das in besonderer Weise Themen der Gesellschaft, der Kultur oder der Politik behandelt und einen Bezug zu Rheinland-Pfalz und/oder dem Saarland herstellt. Das Debütwerk muss von Autor*innen verfasst worden sein, die aus Rheinland-Pfalz oder dem Saarland stammen, dort leben oder die durch ihr literarisches Schaffen mit dem kulturellen Leben in Rheinland-Pfalz bzw. dem Saarland besonders verbunden sind.
Das Werk muss in deutscher Sprache geschrieben sein. Werke, die in mundartlicher Sprache geschrieben sind, die in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland gesprochen werden, können Berücksichtigung finden, wenn sie der Pflege der Kultur in besonderer Weise dienen.
Die Auszeichnung ist mit einem Geldpreis in Höhe von 1000,- Euro verbunden, außerdem mit einer honorierten Lesereise (max. drei Lesungen) im Verlauf des Jahres, in dem das Werk ausgezeichnet wurde.
Über die Vergabe entscheidet eine Jury, die vom Vorstand des Literaturwerks Rheinland-Pfelz-Saar e. V. und dem VS Saarland berufen wird. Die Jury behält sich die Vergabe eines Sonderpreises vor. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Bewerbungsformular zur Einreichungen finden Sie hier.
Infos erhalten Sie auch bei Eva Pfitzner, 2. Vorsitzende des Literaturwerks: eva.pfitzner@leserattenservice.de, Tel. 02607/972400