Gefördert werden Maßnahmen zum nachhaltigen Erhalt, zur Modernisierung und zur angemessenen Profilierung national bedeutsamer Kultureinrichtungen, dazu zählen insbesondere bauliche Maßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen, beispielsweise museale, sicherheits- und veranstaltungstechnische, administrative, energetische, digitale Beschaffungen,
Maßnahmen zur Verbesserung der aktiven kulturellen Vermittlung. Dabei sind Inklusion, kulturelle Teilhabe und Vielfalt sowie Gendergerechtigkeit angemessen zu berücksichtigen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Maßnahme stellt der Bund zwischen EUR 100.000 und EUR 2,5 Millionen zur Verfügung.
Anträge können in jährlichen Fördertranchen über die jeweils für Kultur zuständige oberste Landesbehörde gestellt werden. Interessierte Antragsteller können den barrierefreienMaßnahmebogen bis zum 25.10.2024 an folgende E-Mail-Adresse schicken: Frederik.Stiefenhofer(at)MFFKI.rlp.de.
Die endgültige Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch die Staatsministerin für Kultur und Medien.
Weitere Informationen:
- Fördergrundsätze
- Förderprogramm „Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen“