Die Förderung ist auf maximal 5.000 € pro Projekt begrenzt. Förderfähig sind Kosten für Übersetzungen, Dolmetschen und Übertitelungen, Gestaltungs-, Druck- und Distributionskosten oder Reise- und Übernachtungskosten von Organisatoren kultureller Veranstaltungen. Ausgaben für die Organisation von grenzüberschreitenden Branchentreffen im kulturellen Bereich können ebenso gefördert werden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens bis zum 22. August 2025 eingereicht werden.
Weitere Informationen:
https://www.oberrheinkonferenz.org/de/kultur/projekte.html