Kulturstaatsministerin Christina Weiss optimiert Drehbuchförderung

Kulturstaatsministerin Christina Weiss hat die Richtlinien zur Förderung des Schreibens von Drehbüchern verbessert. Ab sofort ist es möglich, dass der Drehbuchautor selbst einen Förderantrag stellt. Bisher war der Autor nur in Verbindung mit dem Filmhersteller antragsberechtigt. Nach einer Förderzusage beträgt die Grundförderung 15.000 €.

 

Bei der Erarbeitung des Drehbuches werden die geförderten Autoren von einer Autorenberatungsstelle ("Drama Department") betreut, die dem Autor auch Maßnahmen zur Verbesserung des Stoffes vorschlägt, z. B. durch die Mitarbeit eines dramaturgischen Beraters oder die Teilnahme an Workshops. Staatsministerin Weiss hat die freie Dramaturgin und Produzentin Susan Schulte mit dieser Aufgabe betraut. Eine Erweiterung des "Drama Department" auf die Drehbuchförderung von Kinder- und Jugendfilmen ist in Vorbereitung: Wenn ein Filmhersteller nach der ersten Drehbuchfassung am Drehbuch interessiert und bereit ist, seinerseits 10.000 € zur Fortentwicklung des Drehbuchs beizutragen, bewilligt die Kulturstaatsministerin weitere 15.000 € für diesen Zweck.

 

Die Jurys Produktionsförderung A (programmfüllende Spielfilme) bzw. Produktionsförderung C (programmfüllende Kinder-/Jugendfilme) entscheiden wie bisher über die Dreh­buchförderungen. Eine Vorauswahl trifft die Autorenberatungsstelle. Die Einreichun­gen zur Drehbuchförderung sind ab sofort laufend möglich.

 

Durch die bessere Betreuung der Autoren und eine Begleitung der Stoffe bis zur Marktreife soll erreicht werden, dass mehr qualitativ hochwertige Drehbücher mit einer höheren Verfilmungsquote entstehen.

 

Die Richtlinie und das Antragsformular können unter www.filmfoerderung-bkm.de abgefordert werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.kulturstaatsministerin.de.

 

Quelle: www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Kultur-,466.457106/Kulturstaatsministerin-Christi.htm

 

zum Artikel unter www.kulturportal-deutschland.de/kp/indexartikel.xml

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