Mit dem Deutschen Filmpreis 2003 werden deutsche Spiel-, Kinder-/Jugend- und Dokumentarfilme, Einzelleistungen, Verdienste um den deutschen Film sowie ein ausländisches Filmwerk ausgezeichnet. Die Ausschreibungsbedingungen und Anträge wurden im Internet veröffentlicht.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Christina Weiss, wird am 06. Juni 2003 in Berlin Auszeichnungen und Prämien zur Förderung des künstlerischen Rangs des deutschen Films vergeben. Im Rahmen des Deutschen Filmpreises 2003 werden hervorragende programmfüllende deutsche Spiel-, Kinder-/Jugend- und Dokumentarfilme, hervorragende Einzelleistungen, herausragende Verdienste um den deutschen Film sowie ein ausländisches Filmwerk ausgezeichnet.
Ausschreibungsbedingungen und Anträge stehen im Internet unter www.filmfoerderung-bkm.de zur Verfügung. Verbände und Einrichtungen des deutschen Films müssen ihre Vorschläge bis zum 20. Januar 2003 an folgende Adresse senden: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Referat K 35, Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn, Fax 01888 - 681-3885, E-Mail K35@bkm.bmi.bund.de
Quelle: www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Kultur-,466.447681/Kulturstaatsministerin-Christi.htm
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