Mit einem Innovationspreis sollen neue Ideen und herausragende Projekt zur Entwicklung des deutschen Filmwesens gefördert werden.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Christina Weiss, würdigt neue Ideen und herausragende Projekte, die die Leistungsfähigkeit und Entwicklung des Filmwesens in Deutschland verbessern, mit dem Innovationspreis 2003. Die Kulturstaatsministerin vergibt bis zu zwei Preise pro Jahr, die mit einer Prämie von jeweils maximal 15.000 € verbunden sind. Filmschaffende und -interessierte, Institutionen und Organisationen können sich mit innovativen Projekten bis zum 31. Juli 2003 bewerben.
Anträge sind formlos einzureichen bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Filmreferat K 35, Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn. Dem Antrag sind beizufügen:
- eine ausführliche Darstellung der für eine Auszeichnung vorgeschlagenen Innovation
- eine Bewertung ihrer Folgen für die Leistungsfähigkeit oder die Fortentwicklung des Filmwesens.
Zur Weitergabe an die Jury werden die Anträge in 7-facher Ausfertigung erbeten.
Die Auszeichnungen werden zusammen mit dem Deutschen Kurzfilmpreis am 07. November 2003 in Berlin verliehen.
Kontakt/Information:
BPA-Referat "Kultur und Medien", Tel.: 01888-272-3281, Fax: -3259,
Email: 307@bpa.bund.de
BKM-Filmreferat K 35, Tel.: 01888-681-3581, Fax: -3885,
Email: K35@bkm.bmi.bund.de
Quelle:
Zum Artikel unter www.kulturportal-deutschland.de/kp/artikel.html