Land und "Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e.V." gründen Stiftung für den Betrieb des Arp-Museums in Remagen-Rolandseck

Nach intensiven, partnerschaftlichen Gesprächen haben sich das Land Rheinland-Pfalz und die "Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e.V." (Stiftung Arp e.V.) auf die Gründung einer neuen Stiftung verständigt, die das im Bau befindliche Arp-Museum in Remagen-Rolandseck betreiben wird.

Bisherige Grundlage der Zusammenarbeit war eine zwischen der Stiftung Arp e.V., dem Land, der Stiftung Bahnhof Rolandseck und der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur am 02. Juni 1995 geschlossene Rahmenvereinbarung. Darin hatte sich das Land verpflichtet, ein Museum nach Plänen des amerikanischen Architekten Richard Meier zu bauen, das der Präsentation der Werke zweier bedeutender Künstler des 20. Jahrhunderts gewidmet sein soll - nämlich Hans Arp (1886-1966) und dessen Frau Sophie Taeuber-Arp (1889-1943). Die Stiftung Arp e.V. sollte alleine für den Betrieb des Museums verantwortlich sein. Der sanierte Bahnhof Rolandseck mit seinem eigenständigen Kulturprogramm war nicht Gegenstand der alten Rahmenvereinbarung.

Demgegenüber sollen Bahnhof und Museumsneubau nun gemeinsam von einer einzigen Institution betrieben werden. Dabei wollen das Land und die Stiftung Arp e.V. die Verantwortung gemeinsam tragen. Gleichzeitig soll die bisher komplizierte Finanz- und Organisationsstruktur unter den vier Parteien der Rahmenvereinbarung vereinfacht werden.

Vor diesem Hintergrund hatten sich Kulturminister Professor Dr. E. Jürgen Zöllner und der Vorsitzende der Stiftung Arp e.V., Dieter G. Lange, im Oktober des vergangenen Jahres auf Grundzüge der nun ausgearbeiteten neuen Struktur des künftigen Kunst- und Kulturzentrums ARP MUSEUM Bahnhof Rolandseck verständigt.

"Aus meiner Sicht sind die Verhandlungsergebnisse ein Quantensprung im Hinblick auf eine langfristige Sicherung des Museumsbetriebes und die Optimierung des bisherigen Betriebskonzeptes", sagte Kulturminister Zöllner heute bei einer Pressekonferenz in Mainz. Im Ergebnis werde das Land mehr Verantwortung übernehmen: "Es erhält ein gewichtiges Mitspracherecht beim Betrieb des Museums und bei der Verwendung der Landesmittel. Diese novellierte Rahmenvereinbarung spiegelt insofern die spezifischen Kompetenzen und Mitteleinsätze besser wider, als das bei der bisherigen Vereinbarung der Fall war."

Der Vorsitzende der Stiftung Arp e.V., Dieter G. Lange, freut sich ebenfalls über die neue Struktur: "Ich meine, dass wir mit den nunmehr abgestimmten Vereinbarungen eine gute und tragfähige gemeinsame Grundlage für das Arp-Museum in Rolandseck gefunden haben."

Zöllner wies darauf hin, dass die mit der "Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e.V." verabredete Struktur noch der Zustimmung der übrigen Vertragspartner der alten Rahmenvereinbarung bedürfe, des Kuratoriums der Stiftung Bahnhof Rolandseck und des Vorstands der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Außerdem muss noch die Mitgliederversammlung der "Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e.V." dem neuen Rahmen für den Museumsbetrieb zustimmen.

 

Eckpunkte der Stiftungssatzung

1. Es wird eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Rolandseck vom Land Rheinland-Pfalz und der Stiftung Arp e.V. gegründet. Sie trägt den Namen "Stiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck".

 

2. Der Zweck der Stiftung ist es, das Arp Museum in Rolandseck und den sanierten Bahnhof Rolandseck einheitlich und auf einem internationalen Ansprüchen gerecht werdenden Niveau zu betreiben. Es soll dabei Kulturzentrum und Stätte künstlerischer Begegnung sein und zur Förderung des Werks der Künstler Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp und ihres internationalen Umfelds sowie internationaler Künstler beitragen.

 

3. Die Organe der Stiftung sind Vorstand und Kuratorium.

 

4. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Jeder Stifter benennt ein Mitglied. Das dritte Mitglied wird gemeinsam benannt. Wenn beide Stifter sich nicht auf ein drittes Mitglied verständigen können, entscheidet das Präsidium des Kuratoriums.

 

5. Das Kuratorium besteht aus dem Präsidium und weiteren ordentlichen Mitgliedern. Zentrale Entscheidungen werden vom Präsidium getroffen. Das Präsidium des Kuratoriums besteht aus dem für Kultur zuständigen Minister des Landes, dem Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, dem Vorstandsvorsitzenden der Stiftung Arp e.V. und jeweils einem von jedem Stifter zu benennenden weiteren Mitglied aus dem kulturellen Leben. Weitere Mitglieder des Kuratoriums sind jeweils ein Mitglied jeder Landtagsfraktion, der Landrat des Landkreises Ahrweiler, der Bürgermeister der Stadt Remagen, der jeweilige Vorsitzende des Fördervereins des Arp Museums sowie je zwei weitere vom Land und der Stiftung Arp benannte Mitglieder.

Teilen

Zurück