Die Maßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) und zielt auf die Umsetzung von modellhaften und neuartigen Vorhaben, die die ländliche Regionen stärken sollen. Auch kulturbezogene Projekte kommen für die Fördermaßnahme in Frage.
Bis zum 29.10.2025 können sich juristische Personen und Personengesellschaften um eine Förderung von bis zu 300.000 Euro bewerben.
Bei zwei Verbundpartnern steigt die mögliche Förderung auf bis zu 500.000 Euro, bei drei Verbundpartnern auf bis zu 600.000 Euro.
Der maximale Förderanteil des Bundes beträgt 80% der förderfähigen Kosten, der restliche Eigenanteil muss in Form von Geldleistungen (Eigenmitteln) erbracht werden.
Drittmittel (z.B. zweckgebundene Darlehen oder Spenden) können auf die Eigenmittel angerechnet werden.
Projekte in Kommunen mit mehr als 35.000 Einwohnern sind von einer Förderung ausgeschlossen. Vorhaben in größeren Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise) können gefördert werden, wenn sie überwiegend in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken.
Die rheinland-pfälzische entra Regionalentwicklung GmbH führt am 30.09.25 um 9 Uhr eine Online-Informationsveranstaltungzu „Land.Heimat.Innovativ“ durch. Mit diesen Zugangsdaten ist eine Teilnahme am Termin möglich:
https://us02web.zoom.us/j/85931659924?pwd=aTyIpcqVl3Gw9NNJfYpjp9vProAZZ1.1
Meeting-ID: 859 3165 9924
Kenncode: 395836
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat:
https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/084-heimat.html
Alle weiteren Informationen zur Fördermaßnahme „Land.Heimat.Innovativ“:
BULEplus: Land.Heimat.Innovativ