Staatsminister Weimer betont: „In alten Handschriften, Urkunden und Akten steckt das Gedächtnis unseres Landes – und das Fundament unserer Demokratie. Diese Originalquellen sind keine bloßen Zeugnisse der Vergangenheit, sondern Bausteine unserer Identität. Sie zu bewahren, heißt, die kulturelle Erinnerung auch für kommende Generationen lebendig zu halten. Mit dem neuen Förderprogramm schaffen wir verlässliche Strukturen, um dieses Erbe zu schützen und zugänglich zu machen.“
Bereits seit 2010 fördern Bund und Länder über die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) Maßnahmen zum Erhalt von Originalen. Für das neue Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ wurden die bisherigen Förderlinien – die KEK-Modellprojekte und das BKM-Sonderprogramm – nun in einem modularen System zusammengeführt und erweitert. Dadurch wird der Zugang erleichtert und die Antragstellung deutlich unbürokratischer.
Gefördert werden unterschiedliche Maßnahmen zum Erhalt von Schriftgut wie die Notfallvorsorge zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Sammlungen, die mengenmäßige Schutzverpackung einmaliger Bestände sowie die Restaurierung herausragender Einzelobjekte. Möglich sind auch Forschungsprojekte, die innovative Methoden zum Originalerhalt entwickeln. Erstmals können auch Projekte zur Sicherung reiner Fotobestände gefördert werden – ein wichtiger Schritt, um die kulturelle Überlieferung in ihrer ganzen Breite zu erfassen.
Die bisherigen Erfolge des bundesweit koordinierten Originalerhalts stehen im Mittelpunkt der öffentlichen Tagung „Originale erhalten – 10 Jahre Bundesweite Handlungsempfehlungen“ am 6. November in der Staatsbibliothek zu Berlin. Seit Veröffentlichung der „Bundesweiten Handlungsempfehlungen“ im Jahr 2015 wurde bereits viel erreicht – doch die Herausforderungen bleiben groß. Die Tagung richtet den Blick daher auch nach vorn: auf strategische Weiterentwicklungen unter dem Leitgedanken „Originalerhalt 2035“.
Weitere Informationen:
www.kek-spk.de/tagung2025
www.kek-spk.de
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