| Kulturstiftung des Bundes

Noch bis zum 31. Juli für die Allgemeine Projektförderung der KSB bewerben

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturinstitutionen zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative und international  ausgerichtete Projekte über 50.000 €, die hier berücksichtigt werden können.

Der Einsendeschluss für die 46. Jurysitzung ist der 31. Juli 2024. Die nächste Jurysitzung findet im Herbst 2024 statt.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html

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